Schallschutz im Hochbau

 

Wir erstellen für Baugenehigungen Schallschutz-Nachweise nach DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise". Auch hier empfehlen wir bereits in der frühen Planungsphase Gebäudegrundrisse schalltechnisch zu bewerten. Bei der Bewertung von Außenbauteilen bzw. dessen Anforderung an das Schalldämmmaß erfolgt die Berechnung der Außenpegel nach den Richtlinien für Lärmschutz.


Eine günstige Grundrissplanung sowie korrekt ausgelegte Baukonstruktionen mindern die Wahrscheinlichkeit von unzufriedenen Nutzern.

Die Raumakustik sollte bei den Planungen nicht ausser Acht gelassen werden, weil damit die Qualität bei Nutzungen (Sprache, Musik,...) von Räumlichkeiten maßgeblich abhängt. Die Nachhallzeit nimmt dabei eine wesentliche Rolle ein, welche widerum von der Schall-Absorption eines Raumes abhängig ist. Weitere wichtige Parameter sind dabei das Raumvolumen sowie die Raumgeometrie. Wir empfehlen daher Eingangshallen, Auditoren, Hörsäale, Klassenräume, Veranstaltungsräume für Musik- und Sprechdarbietungen,... generell raumakustisch zu planen.

Bezüglich der Sprachverständlichkeit können auch Messungen nach STI vorgenommen werden, um so den Raum besser beurteilen zu können. Bspw. Störeinflüsse von Telefonaten, Gesprächen,... in größeren Bürobereichen.

 

Folgende Leistungen werden erbracht:

 

 

- Erstellung von Schallschutz-Nachweisen
 
- Schalltechnische Beratung für die Ausführungsplanung
 
- Erstellung von Bauteilkatalogen
 
- Raumakustische Beratung